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Alt 05.04.2005, 12:27   #1
Reg.-Benutzer
 
Benutzerbild von elbockblau
 
Reg.-Datum: 04.04.2005
Ort: Hessen
Ausrufezeichen Finanzielle Hilfe während der Ausbildung

Hallo Freunde,

seit einiger Zeit bin ich auf dieser Seite angemeldet. Ich bewundere die vielen Informationen und die Hilfsbereitschaft der Kollegen hier und hoffe auf einige Meinungen und Hilfe.

Meine Fall ist ein bisschen anders und vielleicht außergewöhnlich:

Erstmals: Ich bin Spanier, meine Familie arbeitet und lebt in Spanien.
Als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft darf ich in Deutschland arbeiten und studieren.

Nach fast zwei Jahren ich habe es geschafft, einen Ausbildungsplatz zu bekommen! Dafür habe ich mich langsam entwickelt und in verschiedenen Jobs und einem Praktikum Erfahrung gesammelt. Diese Ausbildung ist meine einzige und letzte Möglichkeit, eine anerkannte Bildung zu erlangen.

Ich wohne seit drei Jahren in Hessen, zusammen mit meiner Partnerin. Sie arbeitet und hat ein normales Einkommen.
Ich werde fast 500€ als Ausbildungsvergütung bekommen. Das ist fast nichts, da meine Ausgaben (Miete, Fahrtkosten, Lebensmittel etc.) viel höher sind. Und natürlich möchte ich von meiner Partnerin so unabhängig wie möglich sein, da sie ja auch ihre eigenen Ausgaben hat.

Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht, da ich außerdem meine Rechte nicht kenne.

Da sind folgende Fragen, die mich nicht schlafen lassen:

1) Was kann ich machen, damit ich Beihilfe vom Arbeitsamt beziehen kann? welche Bedigungen? Wird das Einkommen meiner Partnerin angerechnet?

2) Wie ist es mit einem Zuschuss zu den Fahrtkosten? unter welchen Bedigungen kann ich das beziehen?

3) Brauche ich eine Beglaubigung meine Schulzeugnisse? für die IHK z.B?

Vielleicht kennt Ihr "Tricks" damit ich Hilfe beziehen, und erfolreich die Ausbildung nach drei Jahren abschließen kann und nicht frühzeitig wegen Geldsorgen abbrechen muss.

Ich schätze jede Antwort, die mir eine Lösung bietet.

Vielen Dank für euer Hilfe.
elbockblau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2005, 12:30   #2
Reg.-Benutzer
 
Reg.-Datum: 09.03.2005
Ort: IHK Freiburg
Standard

Als Auszubildender und EU-Bürger hast du ein Recht auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Das kannst du bei der Agentur für Arbeit beantragen. Nähere Infos dazu kannst du googlen, aber auch direkt dort bei der BA erfragen.
Brazzuk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2005, 14:10   #3
Gesperrt
 
Benutzerbild von sissy66
 
Reg.-Datum: 08.03.2005
Standard Bab

... wurde nicht geaendert, soweit ich das weiss. Und bei BAB wird nach meinem Antrag (vor 2 Jahren) der Lebens-Partner nicht mit einbezogen. Da zaehlt nur, was Du waehrend Deiner Ausbildung verdienst und nicht Deine Freundin.
Aber Du musst bei Beantragung nicht ueber 21? sein und Dich in der Erstausbildung befinden, wenn ich mich jetzt richtig erinnere.
Aber schau mal unter:
http://berufswahl.lernnetz.de/htmdoc...p1_4/1_4_3.htm
da liegen die Hinweise.
Ansonsten Bafoeg beantragen mit dem Ablehnungsbescheid vom BAB. (Aber bafoeg muss Dir nicht gewaehrt werden, wie BAB, worauf Du einen Anspruch hast, wenn Du die Voraussetzungen erfuellst.)

Ach, so. Du hast 500E? Ich hatte 165Enetto und war schon hart an der BAB-Grenze. Ich weiss nicht, ob Du schon genug bekommst, aber probieren wuerde ich es jedenfalls mal.

(Entwirrung:
Etwas Anderes ist das beim Hartzgeld, oder korrekterweise ALGII nach Beamtendeutsch. Da steht allerdings drin, dass Dein Partner bei der Berechnung des Geldes mit einbezogen wird. Nur bekommen das Schueler nur, wenn das Bafoeg, etc. abgelehnt wurde. (http://www.dgb.de/themen/hartz/hartz4.htm ... Fragen und Antworten pdf))


MfG,

sissy66.

Geändert von sissy66 (05.04.2005 um 14:14 Uhr)
sissy66 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2005, 14:39   #4
Gesperrt
 
Benutzerbild von sissy66
 
Reg.-Datum: 08.03.2005
Standard BAB-Heftchen

... liegt auch im Ortsamt rum (wo Du Deine neue Adresse fuer Deine Wohnung angemeldet hast)
sissy66 ist offline   Mit Zitat antworten
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